🇨🇭 L-GAV / CCNT-Konformität (Art. 8bis / AHVV)
Die über diese Schnittstelle abgewickelten Trinkgelder sind direkte P2P (Peer-to-Peer) Zuwendungen. Nach Schweizer Arbeitsrecht dürfen Trinkgelder nicht auf den vertraglichen Mindestlohn des L-GAV (Art. 34) angerechnet werden.
Der Arbeitgeber nimmt keinerlei Abzüge oder Gebühren vor. Die Beträge gelangen ohne Umwege auf das verifizierte Konto des Mitarbeiters.
💸 Mehrwertsteuerfreie Schenkung (0%)
Gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) unterliegen freiwillig erbrachte Trinkgelder nicht der Mehrwertsteuer und belasten die gewerbliche Umsatzsteuerbilanz des Betriebes nicht.
🛡️ Datenschutz (Neues Schweizer DSG & DSGVO)
Konform mit dem neuen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie der EU-DSGVO erklären wir:
- Standortdaten (GPS): Werden nur anonymisiert auf Client-Ebene ausgewertet, um die Zuordnung kantonaler Steuergrenzen zu prüfen.
- Verschlüsselte Dateiordner: Profilfotos von Service-Mitarbeitern werden auf dem Datenbank-Server mittels militärischem AES-256-CBC verschlüsselt, um unbefugtes Auslesen zu verhindern.
- Sichere Transaktionen: Zahlungsdaten werden via End-to-End SSL/TLS-Tunnel ohne Zwischenspeicherung an Stripe Connect/TWINT übermittelt.
🏢 Impressum & Rechtliche Hinweise
Unternehmen: TIPX AG (Sitz in der Schweiz)
Geschäftsadressen:
• Lugano: Via Nassa 29, 6900 Lugano, TI, Schweiz
• Zürich: Kronenstrasse 12, 8006 Zürich, ZH, Schweiz
Registernummer: CHE-293.401.882 HR / MWST
E-Mail: legal@tipx.ch / rickyvcp@gmail.com
Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Lugano (Kanton Tessin, Schweiz).